Das Thema „Steuern und Influencer“ ist ein häufig diskutiertes Thema in Foren, Gruppen und auf Websites. Wir geben Einblick in die Steuerpflicht bei Influencern und beleuchten die verschiedenen Szenarien.
Die Kenntnisse über Steuern ist Teil eines Wissensgebietes, welches dringend in Schulen vermittelt werden sollte. Dann wäre „Steuern zahlen“ für viele nicht nur ein zwingendes Übel, sondern einige würden den Wert der Steuern für unser tägliches Leben mehr zu schätzen wissen.
Viele Influencer, die sich auf allen Internetkanälen aufhalten, können von ihren Einnahmen aus ihrer Influencertätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten und üben noch eine weitere Tätigkeit aus. Wenigen reichen die Einkünfte aus, um nur Influencer sein zu dürfen. Das Steuerrecht in Deutschland ist sehr komplex und selbst Fachleute haben zuweilen Probleme, sich durch den Steuerwald zu kämpfen.
Ob die Tätigkeit als Influencer nur ein Hobby oder dem Finanzamt zu melden ist, wird dieser Beitrag näher erläutern.
Inhaltsverzeichnis
Folgende Fragestellungen werden beantwortet:
- Welche Steuerarten kommen in Betracht?
- Welche Pflichten ergeben sich für den Influencer?
- Was kann passieren, wenn der Influencer seinen Pflichten nicht nachkommt?
- Muss der Influencer Gratisprodukte oder Geschenke versteuern?
Diese Steuern können auf Influencer zukommen
Ob der Influencer wegen seiner Tätigkeit einkommensteuerpflichtig, gewerbesteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig wird, regeln die Einzelsteuergesetze. Das ist das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz. Da die Voraussetzungen für die Steuerpflicht und auch die daraus resultierenden Rechtsfolgen unterschiedlich sind, müssen sie daher getrennt voneinander betrachtet werden.
Die Einkommensteuer
Wer regelmäßig als Influencer tätig ist, den sieht das Finanzamt als einen Gewerbetreibenden an und geht davon aus, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, die für die Steuern interessant sind. Wenn eine selbstständige Tätigkeit vorliegt und kein Angestelltenverhältnis, nimmt das Finanzamt an, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es wird die Absicht unterstellt, dass die Einnahmen abzüglich der Ausgaben einen Gewinn generieren. Zu den Einnahmen gehören z.B. auch Werbegeschenke, Einladungen zu kostenpflichtigen Veranstaltungen, ein kostenloser Urlaub und Kleidung
Alle diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Wird noch eine weitere Tätigkeit ausgeübt, wie zum Beispiel als Angestellter, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgegeben werden, in der auch die Einkünfte aus der Tätigkeit als Influencer aufgeführt werden müssen. Ist der Influencer selbstständig tätig, in keinem weiteren Arbeitsverhältnis und etwaige andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Aktienverkauf, Zinseinkünfte, sofern über der Freistellungsgrenze oder andere Einkünfte nicht vorhanden, so gilt der Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Übersteigt die Summe aller Einkünfte den Betrag von 9.408 Euro, muss der Influencer Einkommensteuer bezahlen.
Um aber die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ausweisen zu können (Einnahmen minus Ausgaben gleich Einkünfte aus Gewerbebetrieb), muss vorab beim zuständigen Gewerbeamt das Gewerbe angemeldet werden. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt. Das hat zur Folge, dass der Influencer die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung auferlegt bekommt. Der Gewinn aus der Tätigkeit als Influencer ist in der Anlage G einzutragen. Zur Berechnung des Gewinns reicht in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung aus.
Wenn du auf der Suche nach einem Ratgeber für die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung bist, dann schau doch mal hier vorbei. Hier gibt es neben dem Ratgeber auch noch eine Checkliste, aber am wichtigsten sind wohl die Punkte, die euch auch Geld einbringen können oder ihr die zu zahlende Steuer zumindest minimieren könnt, wenn ihr einige eurer Ausgaben bei der Steuererklärung geltend macht.
Die Gewerbesteuer
Grundsätzlich ist auch eine Tätigkeit als Influencer gewerbesteuerpflichtig. Ist der Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro, dann ist Gewerbesteuer zu bezahlen. Der Gewerbeertrag wird aus dem Gewinn ermittelt, erhöht um bestimmte Hinzurechnungen und vermindert um bestimmte Kürzungen
Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet: Gewinn minus Freibetrag mal 3,5 Prozent mal Gewerbesteuer-Hebesatz. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Eine Gewerbesteuererklärung ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Die Umsatzsteuer
Ist man als Influencer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, das heißt selbstständig tätig und nachhaltig (Wiederholungsabsicht) darauf aus Einnahmen zu erzielen, muss am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Soweit die Umsätze, einschließlich der Steuer, nicht höher als 22.000 Euro waren und im laufenden Jahr die Summe von 55.000 Euro nicht übersteigen, gibt es Vereinfachungen.
Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer auf die Umsätze erhoben. Das heißt: Unter den Rechnungen des Influencers befindet sich kein Steuerbetrag. Ebenso ist es dem Kleinunternehmer nicht gestattet, irgendeine Vorsteuer zum Abzug zu bringen. Wer diese Art der Besteuerung nicht mag, kann, wie alle anderen Unternehmer auch, Rechnungen mit 9 oder 19 Prozent Steuersatz erstellen und ist dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Gleichzeitig geht der Influencer auch die Verpflichtung ein, eine monatliche, beispielsweise, vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt auf dem elektronischen Weg einzureichen.
Der Steuertrick der Influencer
Ein bekannter Steuertrick der Influencer ist die Benennung der ihnen zugeschickten Produkte als „Dauerleihgabe“. Der Status „Dauerleihgabe“ sagt aus, dass das Produkt noch immer dem Hersteller oder Händler, aber nicht dem Influencer gehört, der es nur für eine meist undefinierte Zeitspanne ausgiebig testet und nutzt.
Ob und wie das bei den Steuern hilft, können wir aber nicht sagen, da wir nur die Diskussionen auf anderen Plattformen mitbekommen. Die unterschiedlichen Arten von Steuern sind ein großes Thema in der noch immer recht jungen Branche.
Zu guter Letzt
Der Bereich der sozialen Medien gerät immer weiter in den Fokus der Finanzbehörden. Diese versuchen mittlerweile schon durch Internetrecherchen oder Auskunftsersuchen bei den Firmen die Geschäftspartner zu ermitteln, die sie auch in der Influencerszene vermuten.
Es ist auch nicht immer einfach, die Höhe von Sachzuwendungen zu ermitteln und was ist mit Waren, die der Influencer zurücksenden muss, wenn der sie getestet oder getragen hat? Um die Selbsteinschätzung rechtssicher zu machen, empfiehlt es sich, bei sehr kniffeligen Angelegenheiten, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu befragen. Hier gibt es Antworten auf alle Fragen rund um die vielen Steuern in Deutschland.
Wie regelst du als Influencer deine Steuern? Hast du einen weiteren Trick parat? Wir freuen uns auf deinen Kommentar.
2 Kommentare
Hallo liebes Influencerbude Team,
Gibt es schon weitere Infos bezüglich Dauerleihgaben?
Mich würde interessieren ob das Finanzamt diese anerkennt und man sie nicht als Einnahmen anrechnen muss?
Viele Grüße
Christoph Moritz
Frag das am besten deine:n Steuerberater:in.